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Prüfverfahren: Schonende Kontrolle der Gasleitungen

Anerkanntes Prüfverfahren nach TRGI: Undichtheiten an Gasleitungen können nach den technischen Regeln für Gas-Installationen mit Gasspürgeräten festgestellt werden. Der Einsatz von Gasspürtechnik eignet sich besonders gut zur Beurteilung der Sicherheitslage im Geschosswohnungsbau, bei dem die Druckprobe an ihre Grenzen stößt.

Nach TRGI 86/96 Abschnitt 3.5.2. sind Undichtheiten an Gas führenden Innenleitungen mit Gasspürgeräten oder Schaum bildenden Mitteln festzustellen. Unser Prüfverfahren mit Gasspürgeräten ist danach ein von den TRGI anerkanntes Verfahren zur Überprüfung der Gasinnenleitungen auf Dichtheit. Daran ändert sich inhaltlich auch durch die neue TRGI 2008 nichts, wie uns der DVGW bei der Regelwerksnovelle 2008 versicherte.

Zum Ablauf der Prüfungen:

Die Prüfung erfolgt unter normalem Betriebsdruck ohne Unterbrechung der Gaszufuhr und ohne Eingriff in die Leitungsanlage. Überprüft werden alle Gasleitungen im Haus von der Hauseinführung bis zur letzten Verbrauchsstelle in den einzelnen Wohneinheiten. Dazu zählen auch Mieterkeller, sofern durch diese Gasleitungen führen.

Der Prüfer führt in einem vordefinierten Abstand die Mess-Sonde des Gasspürgerätes - ähnlich wie bei einem Geigerzähler - an den Rohrleitungen entlang. Vom Sensor geortete Gaskonzentrationen werden über ein digitales Display und gleichzeitig über ein akustisches Signal angezeigt. Wird eine Undichtigkeit lokalisiert, erfolgen Kontrollmessungen in unterschiedlichen Abständen, um ein möglichst sicheres Prüfergebnis zu erzielen.

Das Gesamtprüfergebnis wird in einem Prüfprotokoll, aufgespürte Undichtigkeiten werden in einem Schadensprotokoll detailliert dokumentiert. Der Mieter bestätigt auf dem Prüfprotokoll mit seiner Unterschrift, dass die Dichtigkeitsprüfung an diesem Tag durchgeführt wurde.