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Unsere Dienstleistung: 100% Service am Kunden

Die Firma GAS-Control ist nicht nur Fachbetrieb, sondern vor allem auch Dienstleistungsunternehmen, das auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden besonders eingeht.

Wir orten nicht nur Undichtigkeiten punktgenau, sondern erstellen zudem grafisch gestaltete übersichtliche Statistiken über die festgestellten Schäden, die wir dem Kunden im persönlichen Gespräch genau erklären.

Wir kündigen uns nicht nur per Aushang im Treppenhaus beim Mieter an, sondern zusätzlich mit persönlicher Ankündigungskarte im Briefkasten, die in sieben Sprachen unseren Service erläutert. Bei der Überprüfung wird deren Anlass und die Funktionsweise des Gasspürgerätes erklärt.

Wir kommen nicht vormittags, sondern arbeiten in der mieterfreundlichen Zeit von 14:00 bis 20:00 Uhr. Der einzelne Mieter muss sich nur maximal 90 Minuten bereithalten.

Wir fordern nicht einfach vollständige Bestandsunterlagen vom Kunden an, sondern unterstützen ihn bei der Ermittlung der gasversorgten Bestände und der entsprechenden Aufbereitung der Bestandslisten.

Wir stellen nicht unkommentiert unsere Überprüfungen in Rechnung, sondern gehen auf individuelle Abrechnungswünsche ein, so dass eine betriebskostengerechte Abrechnung mit den Mietern sofort möglich ist.

Schließlich sichern wir jedem Kunden zu, mit mehreren Terminen ca. 98 % seiner Mieter zu erreichen. Eine Erfolgsquote von 100 % ist keine Seltenheit. Alle Prüfungen werden lückenlos und rechtssicher dokumentiert und archiviert.

Dass regelmäßige Gassicherheitchecks gerade auch in der Wohnung sinnvoll und wichtig sind, zeigen Ausschnitte aus einem Bericht zu nützlichen Vorsorgemaßnahmen und einem Gasunfall in Hannover, der Anfang des Jahres 2011 im Fernsehen gezeigt wurde.
 
Galileo-Bericht „Gasgefahr in der Wohnung“ vom 17. Januar 2011 (Auszüge)

Zwei Aussagen des Beitrags sind inhaltlich zu berichtigen:

Wenn am Gasherd eine Gaskonzentration von 1.000 ppm gemessen wurde, ist bei dem "4-fachen" Wert noch lange kein explosionsfähiges Gas-Raumluft-Gemisch entstanden. Korrekt hätte es heißen müssen, dass mehr als der "40-fache" Wert hätte erreicht werden müssen, bevor es gefährlich wird (4:03 min).  

Die Anmerkung, gesetzlich sei ein Gascheck alle 12 Jahre vorgeschrieben, ist unzutreffend (5:26 min.). Eine gesetzliche Regelung existiert derzeit nicht. Nähere Erläuterungen zur Rechtslage finden Sie unter der Rubrik "Verkehrssicherungspflichten".