EBZ-Veranstaltung Verkehrssicherung am 14./15.03.2012
Alle zwei Jahre möchte das Europäische Bildungszentrum (EBZ) in Bochum Licht ins Dunkel des Pflichtendschungels bringen und Hinweise liefern zum sinnvollen Umgang mit dem ungeliebten Thema. Schwerpunkt dieses Jahr: die Legionellenprüfpflicht. Die Tagung mit vorgeschaltetem Workshop war gut besucht und hat unsere Erwartungen voll erfüllt. Highlight: das Referat von Prof. Dr. Exner.
Wie angekündigt, wurde dieses Jahr eine ganz spezielle Verkehrssicherungsmaßnahme näher beleuchtet, die letztes Jahr plötzlich und unerwartet über die Branche hereinbrach: Die Legionellenprüfung nach der neuen Trinkwasserverordnung.
Zur Entstehungsgeschichte hatte Prof. Dr. med. Martin Exner als letzter Redner am zweiten Tag das Wort. Er ist Direktor des Institutes für Hygiene und Public Health der World Health Organisation (WHO) und einer der Meinungsführer zu hygienischen Themen weltweit. Seine Ausführungen zum Ausblick waren hochinteressant: Er gab an, dass der Referentenentwurf zur (erneuten) Änderung der Trinkwasserverordnung bereits seit einigen Wochen in der Welt sei. Zur Frage, ob die Verlängerung des Untersuchungsintervalls von ein auf drei Jahre denn nun tatsächlich komme, hielt er sich bedeckt; ebenso wollte er sich nicht zum Zeitrahmen äußern, also wann mit einer Änderung zu rechnen sei. Bestätigen konnte er hingegen, dass die Empfehlung des Umweltbundesamtes zum Legionellennachweis vom 17. Januar 2012 bereits wieder zurückgezogen wurde und in ca. drei Monaten mit einer überarbeiteten Fassung zu rechnen sei, sprich noch vor der Sommerpause.
Doch auch der allgemeine rechtliche Rahmen, in dem sich die Verkehrssicherungspflichten bewegen, kam nicht zu kurz: Prof. Dr. jur. Jürgen Keßler, Direktor des Forschungsinstituts für Deutsches und Europäisches Immobilienwirtschafts- und Genossenschaftsrecht an der HTW Berlin, erläuterte in seinem Vortrag gewohnt anschaulich die Rechts- unf Haftungsfragen. Auch für eine neue Pflichten wie die Legionellenprüfung verbleibe stets die Organisationsverantwortung bei der Geschäftsleitung, betonte er. Auf die Anlagensicherheit Gas und Elektro verwies er ebenfalls und darauf, dass die jüngste Rechtsprechung zur Notwendigkeit des E-Checks nicht notwendigerweise Bestand haben müsse.
Der Frage, ob die diesbezüglichen Kosten im Instandhaltungsetat hängen bleiben oder an den Mieter weitergereicht werden können, nam sich Dr. jur. Olaf Rieke an, Richter am Amtsgericht Hamburg-Blankenese. Er bestätigte, dass die Kosten für regelmäßig durchgeführte Probennahmen und Wasseruntersuchungen definitiv umlagefähige Betriebskosten seien und dies mittlerweile auch der Mieterschutzbund eingesehen habe. Unter den Juristen sei allein umstritten nach welchen Paragraphen der Betriebskostenverordnung umgelegt werde könne.
Das Seminar am Vortag befasste sich mit der operativen Umsetzung der Legionellenprüfung aus Sicht des Ingenieurs und des Hygienikers. Die Referenten Dr. med. Georg-Christian Zinn und Dipl.-Ing. Dieter Uhlig trugen kompetent und souverän vor. Sie trafen auf ein Auditorium, das viele Wortbeiträge bot und Fragen stellte, so dass echte Workshop-Atmosphäre aufkam. Das Seminar war mit 52 Teilnehmer überdurchschnittlich gut besucht.
Die Teilnehmerstärke der Tagung blieb mit 62 Gästen leicht hinter den bisherigen Verkehrssicherungstagungen zurück. Auffällig war allerdings, dass die Veranstaltung ein großes Einzugsgebiet von sieben Bundesländern hatte und fast die Hälfte der Teilnehmer aus größeren Unternehmen kamen.
Wir danken an dieser Stelle allen Referenten, Teilnehmern und dem EBZ als Organisator für eine in unseren Augen sehr gelungene und informative Veranstaltung.